Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Die Gefahrenquellen sind vielfältig und können im Ernstfall die betriebliche Existenz bedrohen. (§ 823 BGB)
Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Mitarbeiter beschädigt bei einem Kunden zufällig die teure elektronische Anlage. Eine Ungeschicklichkeit mit weit reichenden Folgen.
Wenn schlechter Rat ein Vermögen kostet. Selbstständige und Freiberufler müssen Vermögensschäden, die sie ihren Kunden zufügen, aus eigener Tasche zahlen.
Begeben Sie sich nicht aufs Glatteis ...! Stellen Sie sich vor, ein Passant rutscht im Winter vor Ihrem Geschäftsgebäude aus und verletzt sich schwer - weil Sie ungenügend gestreut haben…
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