Eine Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und wird von einem oder mehreren Unternehmen (Trägerunternehmen) getragen.
Den Zugehörigen der Trägerunternehmen gewährt die Unterstützungskasse je nach Leistungsplan einmalige und/oder laufende Leistungen ohne Rechtsanspruch. Aus dem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis heraus besteht immer ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber. Die Finanzierung der Versorgungsleistungen erfolgt durch Zuwendungen des Trägerunternehmens.
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