Seit Anfang 2002 ist der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung neu zugelassen worden. Der Pensionsfonds ist eine vom Betrieb unabhängige, selbstständige Versorgungseinrichtung.
Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer eines oder mehrerer Arbeitgeber durch Pensionspläne geregelt. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung überwiesen. Versorgungsberechtigte Arbeitnehmer haben gegenüber der Versorgungseinrichtung einen eigenen Anspruch auf lebenslange Altersrente. Der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung der zugesagten Leistungen gegenüber dem Arbeitnehmer
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