Sie sind hier: Gewerbe Versicher. BAV  
 BAV
Direktzusage
Unterstützungskasse
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
 Gewerbe Versicher.
Sachversicherungen
Haftpflicht
Fahrzeug
Kautionsversicherung
BAV
Firmenrechtsschutz
Praxisausfall

Betriebliche Altersvorsorge
 
 
Die betriebliche Altersvorsorge.

Eine Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugleich.
 
 

Die Zahl der Rentner steigt im Verhältnis zu den Erwerbstätigen in den nächsten Jahren überproportional an. Das bisherige Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht mehr finanzierbar.
Wesentliche Ergebnisse der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung sind das Altersvermögensgesetz und die Änderung des Betriebsrentengesetzes mit einem Rechtsanspruch auf Betriebliche Leistungen (§ 1a BetrAVG).
Die Komplexität der Regelungen und das enorme Informationsdefizit führen zu großer Unsicherheit auf der Arbeitgeber- und Mitarbeiterseite. Für die Wahl des Durchführungsweges ist für den Betrieb eine genaue Analyse der Zielvorstellungen und Anspruchsmerkmale notwendig. Um Risiken zu vermeiden und die Chancen aus den Reformen zu nutzen, ist es professionellen Rat von unabhängigen Beratern einzuholen. Diese Investition zahlt sich in jedem Fall für alle Beteiligten aus.

 
Für diese Form der betrieblichen Altersversorgung sind folgenden Durchführungswege möglich:  
 
  Direktzusage   
  Die Direktzusage (Pensionszusage) ist ein verbindliches Versorgungsversprechen des Unternehmens an seine Mitarbeiter. 
  Unterstützungskasse   
  Eine Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und wird von einem oder mehreren Unternehmen (Trägerunternehmen) getragen.  
  Direktversicherung   
  Die Direktversicherung ist eine Renten- oder Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird.  
  Pensionskasse   
  Pensionskassen haben in Deutschland eine lange Tradition. Sie sind rechtlich selbstständige Altersversorgungseinrichtungen, die auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewähren. 
  Pensionsfonds   
  Seit Anfang 2002 ist der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung neu zugelassen worden.