Die Direktzusage (Pensionszusage) ist ein verbindliches Versorgungsversprechen des Unternehmens an seine Mitarbeiter. Bei Erreichen des Rentenalters bzw. im Falle der Invalidität oder bei Tod des Arbeitnehmers verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinem Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebenen die zugesagten Versorgungsleistungen zu erbringen.
Das Unternehmen bildet hierfür Pensionsrückstellungen, deren Zuführungen den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Aufgrund der steuerlich nicht eingeschränkten Leistungshöhe und der exzellenten betriebswirtschaftlichen Wirkungen eignet sich die Pensionszusage in der Regel für alle Mitarbeiter.Zur Absicherung der versprochenen Leistungen sollte das Unternehmen Versorgungsvermögen aufbauen.
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